Heftigen Wirbel gab es im Heidelberger Gemeinderat Anfang des Jahres 2010, als der Antrag gestellt wurde, die in der Weststadt gelegene Treitschkestrasse in ‚Leontine und Victor Goldschmidtstrasse’ umzubenennen. Als „ein unerträgliches Ärgernis“ und dem gegenwärtigen Zeitgeist nicht entsprechend sah man es an, dass die Strasse nach einem Mann benannt ist, der in bestimmten Kreisen als „Vater des modernen Antisemitismus“ gilt. 1867 war Heinrich von Treitschke an die Universität Heidelberg berufen worden; hier übernahm er den Lehrstuhl für Geschichte und Politik. 1873 folgte er dem Ruf an die Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität. Über ihn spricht mit dem angedeuteten zeitgeschichtlichen Hintergrund am 7. Juni 2011 Herr Professor Dr. Frank Engehausen (Universität Heidelberg). Das Thema seines Vortrags lautet:
„Heinrich von Treitschke (1834-1896) – Professor an der Ruperto-Carola zu Heidelberg“.
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Am 17. Mai 2011 referiert Herr Professor Dr. Kastner (Universität Nürnberg-Erlangen) zu dem Thema
„Im Amt geblieben, um Schlimmeres zu verhüten: der Wilhelmstraßenprozess der Jahre 1948/49“.
Die Verteidigung der Angeklagten klang etwas seltsam: einerseits behaupteten sie, sich an den Gräueltaten des NS-Regimes nicht beteiligt und davon nichts gewusst zu haben; andererseits argumentierten sie damit, im Amt geblieben zu sein, um Schlimmeres zu verhüten. Die Rede ist vom Wilhelm-Straßen-Prozess, benannt nach der Berliner Wilhelm-Straße, in der die meisten Reichsministerien ihren Sitz hatten. Es war ein Mammutprozess, nicht nur wegen der Zahl der Angeklagten - einundzwanzig -, sondern auch deshalb, weil mehr als 9000 Urkunden mit rund 30.000 Blatt, meistens deutschen Ursprungs, zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht wurden. Das Protokoll der Hauptverhandlung umfasst rund 27.000 Blatt. Renommiertester Angeklagter war der frühere Staatssekretär im Auswärtigen Amt (1938-1943) Ernst von Weizsäcker. Die einzige Ausfertigung des Protokolls der Wannsee-Konferenz (1942), die den Krieg überdauerte, fand sich ausgerechnet in den Akten des Auswärtigen Amts. Das Verfahren gegen Angehörige von Reichsministerien geriet zum Strafprozess wegen administrativen Unrechts. Die Bedeutung des Urteils vom April 1949 liegt in der Behandlung von Rechtsfragen, wie der Strafbarkeit des Angriffskrieges oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber auch darin, wie weit der Gehorsam und die Loyalität von Beamten gehen dürfen.
Seine besondere Brisanz gewinnt der Vortrag im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Publikation der von Eckart Conze und anderen Historikern 2010 herausgegebenen Studie „Das Amt und die Vergangenheit: Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“, das nach den Worten des ehemaligen Bundesaußenministers Josef Fischer „einen Teil der offiziellen deutschen Geschichtsschreibung vom Kopf auf die Füße stellt.“
Herr Professor Dr. Klaus Kastner, geboren 1936, stand als Staatsanwalt und als Richter im Dienst der bayerischen Justiz, zuletzt als Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Er ist Honorarprofessor an der Universität Erlangen-Nürnberg und außerdem schriftstellerisch tätig zu Themen aus Politik und Recht im 20. Jahrhundert und zu solchen aus dem Grenzbereich zwischen Literatur und Recht. Bereits 2009 referierte er vor dem Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft über die Nürnberger Prozesse.
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Ich darf heute darauf hinweisen, dass das Sommersemester 2011 am 26. April mit einem Vortrag über
„900 Jahre Speyerer Freiheitsbrief“
von Herrn Professor Dr. Hans Hattenhauer, Mitglied der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft, eröffnet wird.
Jener Freiheitsbrief, der im Jahre 1111 vom Kaiser Heinrich V. anlässlich der Beisetzung seines vom Bann gelösten Vaters Heinrich IV. den Einwohnern von Speyer verliehen wurde, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. In seinem spannenden Referat wird uns Herr Hattenhauer sen. die wichtigsten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse aus rechtshistorischer Sicht zu dem Speyerer Freiheitsbrief und seine Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Speyer zur freien Reichsstadt erläutern.
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Eröffnet wird das nunmehr schon wieder fortgeschrittene Jahr 2011 am 1. Februar mit einem Vortrag von Herrn Professor Dr. Wolfgang Schild (Universität Bielefeld) über die
„Hexereitheorie bei Friedrich von Spee SJ (1591-1635).
Professor Dr. Schild, geboren 1946 in Wien, hat seit 1977 den Lehrstuhl an der Universität Bielefeld für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie inne. Von 1990 bis 1993 war er Mitglied der Gründungskommission der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist seither am dortigen Institut Lehrbeauftragter. Zudem lehrt er als Dozent an der Senioren-Universität Bad Meinberg. Er hat zahlreiche Arbeiten zur Rechtsphilosophie, Strafrechtsgeschichte, Rechtsikonologie sowie zu dem
breiten Themenkreis „Recht und Kunst“ publiziert. Ein Schwerpunkt seiner Veröffentlichungen liegt auf Forschungen zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit wie auch zum dem Problemkomplex der Hexenverfolgungen. Hingewiesen sei auf das neueste Buch aus seiner Feder über „Folter, Pranger, Scheiterhaufen: Rechtsprechung im Mittelalter“,
das 2010 erschien.
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Eine knappe Woche später referierte dann am 13. Dezember Herr Professor Dr. John Witte von der Universität Atlanta (USA) über „The Freedom of the Christian: The Lutheran Reformation of Law and Liberty”. Erfreulich war auch der Besuch dieser Veranstaltung, wobei gegenüber den Juristen die Theologen die Mehrheit der Hörer bildeten.
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Überfüllt war der Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft gelegentlich des Vortrags von Herrn Professor Dr. Johannes Fried am 7. Dezember. Man sah, dass „Canossa“ bis zum heutigen Tag ein Reizwort geblieben ist, welches vielerlei Interpretationen zugänglich bleibt. Überzeugend stellte Johannes Fried seine „gewöhnungsbedürftigen“ Thesen vor, die ein ganz anderes als das tradierte Bild der Ereignisse von Canossa nachzeichnen.
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stöhnte der kleine Weihnachtself, als er heute morgen schon wieder seinen Schlitten aus dem Schneehaufen ausgraben musste, um zu vorletzten Türchen im Adventskalender zu fahren….
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Das kann doch unseren Weihnachtself nicht davon abhalten, das 21. Türchen im Adventskalender zu öffnen!
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war der Weihnachtself zum Adventskalender geschlichen und hatte das 19. Türchen geöffnet.
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nicht in Ordnung ist, aber das 18. Türchen steht weit offen!
Adventskalender
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