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Dec 2nd, 2009 by g97
Am 27. Oktober 2009 sprach dann Herr Professor Dr. Andreas Roth (Universität Mainz) über „Der Fall Marinus van der Lubbe und die Aufhebung von NS-Urteilen“. Im sogenannten „Reichstagsbrandprozess“ verurteilte das Reichsgericht van der Lubbe wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ am 22. Dezember 1933 zum Tode. 2007 wurde von der Bundesanwaltschaft „festgestellt, dass das Urteil aufgehoben ist.“ Grundlage für die Feststellung war das NS-Aufhebungsgesetz aus dem Jahre 1998, nach dem Urteile aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 von Amts wegen aufzuheben sind, wenn sie auf „spezifischem nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Unmittelbare Aktualität gewannen die Ausführungen von Herrn Roth durch das Ende September 2009 vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das sämtliche Urteile gegen „Kriegsverräter“ aufhob.